Gemeinde Öhningen
 

Herzlich willkommen

Höri hoch drei – das ist Wasser, Wald und Wiese. Eingebettet in eine herrliche Landschaft, geprägt von Menschen, die Kultur geschaffen und Natur erhalten haben. Höri hoch drei ist Öhningen mit den Ortsteilen Schienen und Wangen. 

Wahlen

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates und des Ortschaftsrates am 09.06.2024

Informationen zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Europawahl in Öhningen

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Damit ist das Wahlalter für alle drei Wahlen am 9. Juni 2024 (Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl ) einheitlich festgelegt worden.

Hinweise für Deutsche mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Eintragung ins Wählerverzeichnis

Für sogenannte „Auslandsdeutsche“ erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis mangels Hauptwohnsitz in Deutschland nicht von Amts wegen. Vielmehr müssen sie einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie für die Europawahl ihre Stimme abgeben wollen.  Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Im Regelfall ist die Gemeinde in der BRD für den Antrag zuständig, in der der Wahlberechtigte vor seinem Fortzug aus der BRD zuletzt gemeldet war.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Gemeinde Öhnigen 
Wahlamt
Klosterplatz 1
78337 Öhningen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingegangen sein.

Weitere Informationen für Unionsbürger (auch sog. Rückkehrer) entnehmen Sie bitte hier:

https://www.bundeswahlleiterin.de

https://elections.europa.eu

Kreistagswahl in Öhningen

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Öhningen ist im Landkreis Konstanz dem Wahlkreis VI "Höri/Rielasingen-Worblingen" zugeordnet.

https://www.lrakn.de/

Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie unter:

https://www.kommunalwahl-bw.de/

https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/kommunalwahlen

Neu ist, dass auch das Wählbarkeitsalter auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde und somit Personen gewählt werden können, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Damit ist 16 Jahre das Mindestalter für das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) und das passive Wahlrecht (Wählbarkeit).

 

Gemeinderatswahl Öhningen

Der Gemeinderat in Öhnigen wird alle fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024. Bei der Wahl des Gemeinderats hat jeder Bürger so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Öhningen können Wähler 14 Stimmen vergeben. Üblicherweise treten mehrere Parteien oder Wählervereinigungen mit je einer Liste an.  Die Besonderheit bei der Wahl des Gemeinderats ist:  hier können Wählerinnen und Wähler kumulieren und panaschieren.

Kumulieren: Will man eine Kandidatin oder einen Kandidaten besonders unterstützen, kann man bis zu drei Stimmen geben. Dieses „Häufeln“ von Stimmen nennt man Kumulieren.

Panaschieren: Man kann auch Kandidatinnen und Kandidaten von unterschiedlichen Parteien oder Wählervereinigungen wählen. Das Mischen von Kandidierenden unterschiedlicher Listen bezeichnet man als Panaschieren.

Generell ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl von 14 nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel komplett ungültig.

 

Ortschaftsratswahl in Schienen und Wangen

In den Ortschaften Schienen und Wangen werden zusätzlich zu den Gemeinderäten auch alle fünf Jahre Ortschaftsräte gewählt. Es gelten die gleichen Besonderheiten wie für eine Gemeinderatswahl.

In Schienen können Wähler 8 Stimmen vergeben

In Wangen können Wähler 10 Stimmen vergeben.

Auch hier ist darauf zu achten, dass die Gesamtstimmenzahl der jeweiligen Orte nicht überschritten wird – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

 

Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024:

28. April 2024

Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen

Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der Wahlberechtigte an diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er am Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der Zuzugsgemeinde gestellt hat.

19. Mai 2024

Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.

Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der Gemeindebehörde versandt. Der Versand beginnt in Kalenderwoche 17. Bitte kümmern Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Weitere Besonderheiten:

a) Stimmzettelvorabversand

Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl und Kreistagswahl). 

Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich der Wähler vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidaten und Stimmzettel vertraut machen kann. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise mit Vorausfüllung ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.

b) Verschiedene Wahlrechtsvoraussetzungen Kommunalwahlen

Für das Wahlrecht gelten nicht bei allen drei Kommunalwahlen die gleichen Voraussetzungen. So dürfen z.B. bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl Deutsche und Unionsbürger mit mindestens dreimonatigem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und den sonstigen Voraussetzungen ab 16 Jahren wählen.

c) Briefwahl

Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.

d) Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind orange und für die Kreistagswahl sind sie grün. Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen gewohnt sind.

Wahlvorschläge - Formulare für die Gemeinderatswahl

hierzu möchten wir auf unsere Öffentliche Bekanntmachung vom 02.02.2024 verweisen.

Bitte beachten Sie besonders Punkt 2.9.2

Hier können Sie die Formulare als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen: 

Downloads

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderates und des Ortschaftsrates am 09.06.2024

Öffentliche Bekanntmachungen

Derzeit keine Einträge



Aktuelles

Altholzabfuhr am Mittwoch, den 15. Mai 2024

Die nächste Altholzsammlung findet am Mittwoch, den 15. Mai 2024 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie das Altholz am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.

Einzelteile dürfen ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Hausrat aus Holz oder Pressspan in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.

BITTE BEACHTEN:    Unser Abfuhrunternehmen darf  kein Holz mitnehmen, welches auf Anhängern bereitgestellt wird!!!

Was wird mitgenommen?

  • Gegenstände aus Pressspan  (auch mit Kunststoff beschichtet)
  • lackiertes Holz nur aus dem Innenbereich
  • beschichtetes Holz
  • Holz mit Metallbeschlägen, Nägeln oder Klammern
  • Schrankteile
  • Kommoden
  • Tische und Stühle (ohne Polster)
  • Bettgestelle
  • Regalbretter
  • Körbe
  • Kisten

Was wird nicht mitgenommen?

 

  • Holz mit Glas (Spiegel-Schranktür mit Fenster) ist Sperrmüll
  • Euro-Paletten
  • Sperrige Gegenstände, die nicht aus Holz oder Pressspan sind (Sperrmüll bzw. Altmetall)
  • Altholz aus Gebäuderenovierungen oder Haushaltsauflösungen muss bei der zuständigen Deponie entsorgt werden.
  • Altholz der Kategorie A IV  (Altholzverordnung des Landkreises Konstanz) ist von der Abfuhr ausgeschlossen:
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau (imprägniertes Gartenmöbel, Holzläden, Jägerzäune, Pfähle usw.)
  • Sortimente aus der Landwirtschaft
  • Altholz aus Schadenfällen (Brandholz)

Sämtliches Altholz, das von der Abfuhr ausgeschlossen ist, ist vom Besitzer ausschließlich privatwirtschaftlich zu entsorgen. Mehrere Entsorgungsfirmen im Landkreis sind in der Lage, das von der Abfuhr ausgeschlossene Altholz ordnungsmäßig anzunehmen und sachgerecht zu entsorgen.

BITTE BEACHTEN:

Anwohner von Baustellen bitte beachten!

Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte vor die Baustelle!

Sperrmüllabfuhr am Donnerstag, den 16. Mai 2024

Die nächste Sperrmüllabfuhr findet am Donnerstag, den 16. Mai 2024 in Öhningen, Schienen und Wangen statt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr bereit.

Einzelteile sollten ein Gewicht von 50 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten. Abgefahren wird nur Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen max. 1 cbm.

BITTE BEACHTEN:           Unser Abfuhrunternehmen darf kein Sperrmüll mitnehmen, welcher auf einem Anhänger bereitgestellt wird!!!

Was wird mitgenommen?

  • Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen und nicht hauptsächlich aus Holz oder Metall sind.
  • Sessel
  • Sofa
  • Teppiche und Teppichböden
  • Bodenbeläge
  • Matratzen
  • Koffer
  • Sperriges Spielzeug aus Kunststoff
  • Ski
  • Spiegel
  • Gartenmöbel aus Kunststoff

Was wird nicht mitgenommen?

  • Sperrige Gegenstände aus Holz (auch Pressspan)  oder Metall
  • Kühlgeräte
  • Fernsehgeräte und Computerbildschirme (Deponie)
  • Keramik z. B. Waschbecken, Bauabfälle
  • Wertstoffe (Kartonagen, leere Eimer, Blecheimer oder Kanister)
  • Autoreifen (Deponie)
  • Problemstoffe (Ölkanister, Autobatterien o. ä.)
  • kleine Restmüllgegenstände lose oder in Säcken
  • Bügelbretter aus Metall

Anwohner von Baustellen bitte beachten:
Da die Anfahrung durch die Müllfahrzeuge nicht gewährleistet ist, stellen Sie Ihren Müll bitte
vor die Baustelle!

Papiertonnen - Leerung findet erst am 18. Aprill 2024 statt!

Leider konnten die Papiertonnen heute nicht geleert werden.

Die Firma Remondis wird die Leerung am 18. April 2024 nachholen.

Wir bitten die Einwohnerschaft um Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Geänderte Verkehrsführung

Geänderte Verkehrsführung

 

Am 03.05.-05.05.24 veranstaltet der MV Wangen e.V. sein Jubiläum wobei am 05. Mai das Bezirksmusikfest mit einem Festumzug der Bezirkskapellen stattfindet.

Start ist der Seeweg/Seestube Höri. Aufstellung Seeweg/Seestube Höri bis Richtung Strandbad und Radweg Richtung Friedhof.

Der Umzug führt über die Hauptstraße, Einbiegung zur Lände und dann bis Stadtgarten/Hafen wo der Gesamtchor stattfindet. 

Der Umzug beginnt um 14.00 Uhr und endet ca. 14.45 Uhr. Aufstellungsbeginn ist um 13.30 Uhr.

In der Zeit von 14.00-15.00 Uhr ist die Hauptstraße komplett gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Bernhardsgasse -Im Oberdorf – Richtung Blanhof Ortseingang.

In dieser Zeit und auch davor ab 13.30 Uhr kommt es zu Beeinträchtigungen zur An- und Abfahrt für die Anlieger.

Da ein Festzelt errichtet wird, besteht für die Zeit vom Freitag 26.04.-Donnerstag, 9.5.24 eine Radwegsperrung vor der Halle. Die Umleitung erfolgt über die Hauptstraße in den Seeweg.

Hundekot und Leinenpflicht

Es ist immer wieder ein Ärgernis, wenn man in einen Hundehaufen steht. Eigentlich sollte es für Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den Hundehaufen in einer Tüte aufzunehmen und über den Restmüll zu entsorgen. Auch zählen abgelegte Hundetüten am Straßenrand und in Vorgärten nicht zu erwünschten „Dekorationsgegenständen“.  Vielleicht hilft hier der Hinweis, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit Bußgeld belegt werden kann! Tüten um den Hundekot zu entsorgen, können von Öhninger Hundehaltern kostenlos bei der Gemeinde Öhningen, Bürgerbüro, Klosterplatz 1, abgeholt werden.

An dieser Stelle auch noch der Hinweis, dass in der Gemeinde Öhningen im Innenbereich, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Auch hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werden kann.

Im Außenbereich müssen die Hunde auf Zuruf hören. In Naturschutzgebieten herrscht Leinenpflicht. Auch im Außenbereich dürfen Personen nicht belästigt werden!

Bürgermeisteramt Öhningen

Einhaltung der Pausen bei Haus- und Gartenarbeiten

Einhaltung der Pausen bei Haus- und Gartenarbeiten
Der Gemeindeverwaltung liegen Beschwerden vor, dass während der Mittagspause Rasenmäher, Freischneider und Laubbläser zum Einsatz kommen. Wir möchten die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass laut der Polizeiverordnung der Gemeinde Öhningen, Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 12:00 - 13:00 Uhr und von 20:00 - 06:00 Uhr nicht ausgeführt werden dürfen.
Wir bitten um Beachtung.

Rechtzeitig schauen ob Ihr Personalausweis/Reisepass noch gültig ist!

Klingenbachschlucht noch länger gesperrt!

Wir bitten um Beachtung!

Die Klingenbachschlucht bei Öhningen wird länger als geplant gesperrt bleiben. 

Rund 500 von einem Pilz befallene Eschen, müssen gefällt werden. 

Stand: März 2024

 


Stellenanzeigen

Derzeit keine Einträge


Öhningen 360°

Öhningen 360 °

Tourismus

Tourismus
 

Info


Öhningen
Fr. 19.04.24

Öhningen 360°

Öhningen 360 °

Tourismus

Tourismus
 
Öffnungszeiten
vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 14.00 bis 18.30 Uhr
Rathaus Öhningen
Gemeindeverwaltung
Klosterplatz 1, 78337 Öhningen
Telefon: 07735/819-0
Telefax: 07735/819-30
gemeindeverwaltung(at)oehningen.de